
Internationales Geschmacksmuster
Eine Internationale Registrierung von Geschmackmustern ist gemäß dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung von gewerblichen Mustern und Modellen möglich.
Durch eine einzige Anmeldung und Hinterlegung
bei der "World
Intellectual Property Organization" WIPO (französisch OMPI) in
Genf kann ein Geschmacksmuster in mehreren Mitgliedstaaten geschützt werden.
Eine vorherige nationale Anmeldung
ist nicht erforderlich.
Dadurch ist der Schutz eines Geschmacksmusters zentral bei einer einzigen Behörde für eine Reihe von Staaten möglich.
Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.